Im Fluggelände Bruchhauser Steine ist es, parallel zur Nutzung von FAIR FLY, bis auf weiteres nötig sich vor der Auffahrt auch im ausliegenden Flugbuch einzutragen und ggf. die PKW-Gebühr zu entrichten. Gastflieger zahlen zusätzlich die Gebühr für die Tageskarte in Höhe von 6,00€.
Vielen Dank für dein Verständnis!
Vorm ersten Start Einweisung durch Geländehalter erforderlich.
Keine allgemeine Auffahrt.
Naturschutzgebiet darf nicht überflogen werden.
Landeplatz am Campingplatz.
Start- und Landegebühr bei Sauerlandair zahlen. 1. Schulbetrieb darf nur mit jeweils einem Lehrer im Start- und Landebereich durchgeführt werden. 2. Bei Drachenschulbetrieb ist das seitlich hängende Landegelände zu berücksichtigen. (spezielle Einweisung erforderlich)
Flacher Startplatz - nicht für Anfänger geeignet. Gute Starttechnik erforderlich, um nicht an den vorgelagerten Bäumen hängenzubleiben. Windbedingungen vorher gut checken. Starts dürfen nur durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Bäume mit ausreichender Höhe überflogen werden können. Auffahrt ist speziell geregelt. B-Schein Pflicht! 1. Die Windverhältnisse müssen einen sicheren Überflug über den Wald ermöglichen. Bei zweifelhaften Bedingungen (z.B. Südwestwind) dürfen keine Starts durchgeführt werden. 2. Starts mit Doppelsitzern sind nicht gestattet. 3. Zur K 53 muss eine Sicherheitsmindesthöhe von 50 m eingehalten werden. 5. Ausbildungsbetrieb ist nicht gestattet. 6. Die Auffahrt zum Startplatz ist nur mit forstbehördlicher Erlaubnis möglich. 7. Die Betriebsordnung des Vereins Sauerland Air e.V. ist Bestandteil dieser Erlaubnis (Fassung vom 21.03.2004).
Hang für Ostwindlagen in einer Skischneise. Nicht bei Seitenwind fliegen. 1. Der Geländehalter hat durch genaue Einweisung der Flugschüler dafür Sorge zu tragen, dass sich der Flugbetrieb auf die angegebenen Start- und Landeflächen beschränkt. 2. Vorhandene schutzwürdige Strukturen wie Hecken, Baumreihen, Obstbäume usw. dürfen durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden. 3. Durch den Betrieb verursachte Schäden jeglicher Art (z.B. an Wegen) sind unverzüglich zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. 4. Es ist sicherzustellen, dass die Wirtschaftswege für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei bleiben. 5. Lediglich für die Dauer des Flugbetriebs dürfen die dafür notwendigen mobilen Anlagen (Windsäcke usw.) genutzt und im Gelände aufgestellt werden. 6. Die betroffenen Flächen sind nach jedem Übungstag in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Abfälle sind einzusammmeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. 7. Starts für Drachenflieger dürfen nur nach Einweisung durch eine vom Vorstand des Vereins Sauerland Air e.V. benannte Person durchgeführt werden. 8. Für Drachen- und Starrflüglerpiloten steht ein separater Landeplatz zur Verfügung (z.Zt. Landeplatz des Fluggeländes Ettelsberg). 9. Windrichtungen, die von der Startrichtung Ost abweichen, erfordern wegen der vorgelagerten Berge besondere Aufmerksamkeit. 10.Wegen der erschwerten Bedingungen am Landeplatz kann Ausbildung zum A-Schein GS nur bei Windstille bzw. dem Ausbildungsstand angemessener Windgeschwindigkeit durchgeführt werden. 11.Das Gelände ist für die Ausbildung mit Hängegleitern nicht zugelassen.
Sehr gute Thermik bei Nordwestwind mit Streckenmöglichkeit. Gelände liegt in einer Waldschneise am Freizeitpark Fort Fun. Bei starkem Wind aus West oder Nord keine Starts, da Leegefahr. Landeplatz unbedingt vor der Auffahrt besichtigen, da vom Start aus nicht einsehbar. Achtung Starkstromleitung! Stüppel - Nordost: 1. Es sind diverse Windrichtungsanzeiger im Startbereich aufzustellen. Die reale Windrichtung ist vor dem Start durch den Abgleich der Windrichtungsanzeiger zu prüfen. 2. Ausbildungsflüge dürfen erst durchgeführt werden, wenn die Flugschüler mindestens 20 Höhenflüge in anderen Geländen erfolgreich absolviert haben. Die Witterungsbedingungen müssen für Flugschüler geeignet sein. 3. Für Tandemstarts ist anstehender Wind mit mindestens 10 km/h erforderlich.
Topgelände - Verein pflegt die Gelände mit großem Aufwand. Wichtig: Eintrag ins Flugbuch in der Tankstelle in Wenholthausen. Nur mit einer dort erhältlichen Auffahrtgenehmigung darf zum Startplatz gefahren werden. Auffahrt nur in Sammeltransporten. Parken nur auf ausgewiesenen Parkflächen. Toplanden erlaubt. Auf thermische Verhältnisse und startfertige Drachen ist besonders zu achten. Der Abflug zum Landeplatz hat rechtzeitig zu erfolgen.
Der Startplatz West ist nicht mehr nutzbar - der Eigentümer hat die Zustimmung zurückgezogen (Okt. 2019). Startplatz S/SW: 1. Gleitsegelstarts bedürfen der speziellen Erlaubnis und Einweisung des vom DHV beauftragten Luftaufsichtsberechtigten. Gleitsegelpiloten sind auf die örtlichen Gefahren, insbesondere auf den erforderlichen Mindestgleitwinkel, hinzuweisen. 2. Die Startfläche befindet sich in einer Waldschneise. Starts sind nur bei Wind aus 190° bis 230° zulässig. 3. Flüge für Ausbildungszwecke sind nicht gestattet. 4. Die Zufahrt zu den Start- und Landeflächen wurde im Gestattungsvertrag vom 31.03.1984 zwischen der Flurbereinigung Calle und dem Verein Sauerlandair e.V. geregelt. Die Vereinbarungen sind einzuhalten. Das Verbot aus § 2 Ziffer 4 der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ?Homert? hinsichtlich des Führens und Abstellens von Motorfahrzeugen außerhalb der befestigten Wege ist zu beachten. Startplatz West: 1. Starts dürfen nur bei eindeutigem Vorwind aus westlicher Richtung durchgeführt werden. Die Witterungsverhältnisse müssen das sichere Überfliegen der unterhalb befindlichen Bäume ermöglichen. 2. Bei Turbulenzgefahr in der Schneise (z.B. durch Seitenwind) dürfen keine Starts erfolgen. 3. Alle Piloten sind vor dem ersten Flug in die Auflagen der Erlaubnis nach § 25 LuftVG und in die Besonderheiten des Startplatzes hinzuweisen. 4. Der Abflug zum Landeplatz hat rechtzeitig und mit ausreichender Höhe zu erfolgen. 5. Ausbildungsflugbetrieb ist nicht zulässig. 6. Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange darf der Startplatz West nur in der Zeit vom 15.08. bis zum 31.10. eines Jahres genutzt werden. Flugbetrieb ist nur während der Tagesstunden und außerhalb der Morgen- und Abenddämmerung zulässig. 7. Der Startplatz darf nicht mit Kraftfahrzeugen angefahren werden. Er darf ausschließlich zu Fuß über die vorhandenen Holzabfuhrwege erreicht werden.
Beim Start bitte auf die Seilbahn achten, Sie darf nur mit einem Mindestabstand von 50 Meter überflogen werden. Über dem Wild- und Freizeitpark besteht absolutes Überflugverbot! Ebenso sind Toplanden nicht erlaubt.
Schönes Fluggelände bei Nordlagen. Ausgangspunkt ist die Ettelsberg - Seilbahn. Eintrag ins Flugbuch der Liftgaststätte. Dort wird auch die Landegebühr bezahlt. Nach dem Start geht es etwas flach über das Gelände. Abstand zur Bahn mind. 50 m. Landeplatz direkt an der Bahn. Kein Toplanding! 1. Schulbetrieb darf nur mit jeweils einem Lehrer im Start- und Landebereich durchgeführt werden. 1. Schulbetrieb darf nur mit jeweils einem Lehrer im Start- und Landebereich durchgeführt werden. 2. Bei Drachenschulbetrieb ist das seitlich hängende Landegelände zu berücksichtigen (spezielle Einweisung notwendig).
Wirmighausen ist ein spitzen Übungs- und Soaringgelände, zum Teil auch mit Thermikanschluß. Das Gelände ist frei angeströmt - ein fliegerischer Genuß. Höhendifferenz 50 m.